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Allgemeine Geschäftsbedingungen L'TUR Tourismus AG

  1. LTURfly.com ist eine Vertriebsmarke der L'TUR Tourismus AG

  2. L'TUR (L'TUR Tourismus AG, medien-centrum, 76530 Baden-Baden) tritt ausschließlich als Reisevermittler auf. Im Falle einer Buchung wird durch Vermittlung von L'TUR ein Vertrag über die ausgewählten Reiseleistungen zwischen dem in den Buchungsunterlagen benannten Veranstalter bzw. Reiseleistungserbringer zum einen und L'TUR-Kunde zum anderen begründet. L'TUR selbst schuldet deshalb keine Erbringung von Reiseleistungen und haftet folglich auch nicht selbst im Falle der Nicht- oder Schlechterfüllung vermittelter Reiseleistungen.

  3. Die Inanspruchnahme der gebuchten Reiseleistungen ist von einer vollständigen Bezahlung des vereinbarten Rechnungsbetrages vor Reisebeginn abhängig.
    Endet ein bei Buchung vereinbarter Zahlungseinzug aufgrund Verschuldens des Konto- oder Zahlkarteninhabers in einer Rückbelastung, werden die damit einhergehenden Zusatzkosten weiterbelastet. Hierzu zählen insbesondere die seitens Bank bzw. Kreditkartenunternehmen in Rechnung gestellten Gebühren sowie weitere 10 EUR pro Rückbelastung zur Deckung des damit jeweils bei L'TUR verursachten Zusatzaufwandes (Mahnpauschale).

  4. Der Rücktritt kann durch Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten (z.B. Nichterfüllung der in Ziffer 3 geregelten Zahlungsverpflichtung) erfolgen. Für Rücktritt, Umbuchung auf Ersatzreisende oder andere nach Buchungsabschluss gewünschte Änderungen stellt L'TUR neben den Gebühren des jeweiligen Veranstalters zur Abgeltung des eigenen Zusatzaufwandes 25,00 EUR pro Änderung und betroffenem Reiseteilnehmer in Rechnung. Die für die ausgewählten Reiseleistungen geltenden Storno- und Umbuchungsbedingungen stellen wir während der Buchung oder auf Nachfrage auch über unsere Service- Hotline zur Verfügung.

  5. Bei Buchung von Flugreisen bitten wir dringend, folgendes zu beachten:

    1. Änderungen der Flugzeiten, der Flugnummer und der Fluggesellschaft können nicht ausgeschlossen werden.

    2. Die persönlichen Angaben in Ihren Flugunterlagen und Ihrer Buchungsbestätigung müssen mit den Angaben in Ihrem Ausweis übereinstimmen. Ein Beförderungsanspruch besteht nur für die bestätigten Flüge. Die Umbuchung einer Flugreise auf andere Flüge ist durch Rücktritt von der gebuchten Reise und anschließender Buchung der gewünschten Ersatzflugreise möglich - hierbei fallen Stornogebühren für ursprüngliche Flugreise und Zahlbetrag für Ersatzflugreise an.

    3. Die Check-in Zeiten variieren - konkrete Zeiten erfahren Sie unter der Service-Telefonnummer oder auf der Website der befördernden Fluggesellschaft. Meist beginnt der Check-in ca. 120 Minuten vor Abflug und sollte sich der Fluggast spätestens 90 Minuten vor Abflug am Schalter einfinden. Besonders bei aussereuropäischen Flugzielen beginnt der Check-in jedoch teilweise erheblich früher und schließt der Schalter nicht selten bereits 120 Minuten vor Abflug. Verspätetes Erscheinen gilt als ” Nichterscheinen ”. Wird der Hinflug nicht wahrgenommen, zieht dies regelmäßig auch eine Stornierung des Rückfluges nach sich. Gleiches gilt bei Unterlassen einer von einigen Fluggesellschaften vorgegebenen Bestätigung der Flugbuchung. Eine Rückerstattung bei teilweiser oder vollständiger Nichtinanspruchnahme gebuchter Flüge ist ausgeschlossen.

    4. Die Freigepäckgrenze für aufgegebenes Gepäck beträgt regelmäßig 15 kg, für Handgepäck 5 kg (Maße: 45 cm x 35 cm x 20 cm). Wegen der räumlichen Begrenzung und der Sicherheit ist nur ein Stück Handgepäck erlaubt. Die Beförderung von Sonder- /Übergepäck über die Freigrenzen hinaus ist gebührenpflichtig. Sondergepäck und Übergepäck über 50 kg unterliegt der Anmeldepflicht mit Rückbestätigung. Näheres hierzu erfahren Sie unter der Servicetelefonnummer oder der Website des jeweils durchführenden Luftfahrtunternehmens. Medikamente, wichtige Dokumente, Schlüssel und sonstige Wertgegenstände gehören nicht in das aufgegebene Gepäck, sondern ins Handgepäck. Verstöße hiergegen begründen ein Verschulden des Fluggastes und können im Schadensfall zu einem Haftungsausschluß von Fluggesellschaft und Reiseveranstalter führen.

    5. Die Meldung eines Gepäckschadens/-verlustes hat gegenüber dem Abfertigungsagenten des ausführenden Luftfrachtführers am Zielflughafen unmittelbar durch Aufnahme eines Schadenprotokolls (P.I.R.) zu erfolgen. Bei Gepäckschäden/-verlust ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Berechtigte nicht unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei internationalen Reisen jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks schriftlich Anzeige an den Luftfrachtführer erstattet. Das Gleiche gilt für die verspätete Auslieferung von Gepäck mit der Maßgabe, dass diese Anzeige unverzüglich, jedenfalls aber spätestens 21 Tage nach Andienung des Gepäcks zu erstatten ist. Die Anzeige bedarf der Schriftform und muss innerhalb der vorgenannten Fristen abgesandt werden.

    6. Kleinkinder reisen auf dem Schoß ihrer Erziehungsberechtigten. Sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und Freigepäck - es sei denn, es liegt eine eigene, nicht ermäßigte Buchung vor. Kinder unter 14 Jahren werden nur in Begleitung einer Person von mindestens 16 Jahren befördert, die die Verantwortung für sie übernimmt. Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 14 und jünger als 16 Jahren werden nur befördert, wenn die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Die Altersgrenzen bzw. der Zeitpunkt, wann eine Person als Kind oder Kleinkind eingestuft wird, sind von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich. Informieren Sie sich daher bitte bei der Fluggesellschaft direkt oder bei Ihrer Buchungsstelle über die für Sie geltenden Bestimmungen. Es wird darauf hingewiesen, dass in Spanien und Frankreich Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein ausgefülltes Autorisierungsformular ihrer Erziehungsberechtigten vorweisen müssen, um ihren Heimatstaat zu verlassen. Es ist Sache des Fluggastes, die erforderlichen Unterlagen mitzuführen.

    7. L'TUR unterrichtet Sie gemäß der EU-VO Nr. 2111/05 bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen( s). Erfolgt nach Buchung ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens, wird Ihnen dieser umgehend mitgeteilt. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, können Sie unter http://air-ban.europa.eu abrufen.


  6. Der Reisende ist grundsätzlich selbst für die Einhaltung sämtlicher Reiseformalitäten einschließlich der Beschaffung der erforderlichen Einreisedokumente verantwortlich. Bei einer telefonischen Buchung erhalten Sie durch unsere Mitarbeiter Hinweise zu Impf- und Einreisebestimmungen.

  7. L'TUR erhebt und verwendet Ihre Daten gemäß den datenschutzechtlichen Bestimmungen zu Bewerbung, Verkauf, Vermittlung und Durchführung von Reisen und damit verbundenen Leistungen. Nur soweit gesetzlich zulässig werden Ihre Daten an Dritte übermittelt, z.B. Veranstalter, Fluggesellschaft, Auftragnehmer sowie Konsumentenauskunftei, die zur Ermittlung Ihres wahrscheinlichen Zahlungsverhaltes u.a. Ihre Anschriftendaten heranzieht. Der Verwendung zur Werbung können Sie jederzeit widersprechen.

  8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

  9. Es gilt deutsches Recht.

  10. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages als solchem bleibt unberührt.

 

L'TUR AGB.


Stand: 01.06.2010


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