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Allgemeine Geschäftsbedingungen Reisevermittlung L'TUR Tourismus AG

LTURfly.com ist eine Vertriebsmarke der L'TUR Tourismus AG

  1. Vertragsbeziehung, Haftung

    L'TUR (L'TUR Tourismus AG, medien-centrum, 76530 Baden-Baden) vermittelt Reiseleistungen. Im Falle einer Buchung wird durch Vermittlung von L'TUR ein Vertrag über die ausgewählten Reiseleistungen zwischen dem in den Buchungsunterlagen benannten Veranstalter bzw. Reiseleistungserbringer zum einen und L'TUR- Kunde zum anderen begründet. L'TUR selbst schuldet deshalb keine Erbringung von Reiseleistungen und haftet folglich auch nicht selbst im Falle der Nicht- oder Schlechterfüllung vermittelter Reiseleistungen

  2. Zahlung

    1. Soweit L'TUR gebuchte oder stornierte Reiseleistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Auftrag des jeweiligen Veranstalter bzw.Reiseleistungserbringer. Der Auftrag beinhaltet neben der außergerichtlichen Geltendmachung der Forderung auch eine eventuell erforderliche gerichtliche Geltendmachung der Forderung.

    2. Soweit Flug, Mietwagen, Zug-zum-Flug-Ticket, Reiseversicherung und andere Zusatzleistungen nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind, ist der Rechnungsbetrag für diese Reiseleistungen nach Zugang der Buchungsbestätigung sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig.

    3. Für den Einzug des Reisepreises für Pauschalreisen, Kreuzfahrten und Hotelbuchungen wurde mit den Veranstaltern vereinbart: Beginnt die Reise innerhalb von 44 Kalendertagen, ist der Reisepreis unmittelbar nach Zugang von Buchungsbestätigung (bei Pauschalreise und Kreuzfahrt jeweils inklusive Sicherungsschein) und Reiseunterlagen sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig. Gleiches gilt unabhängig von der Dauer bis zum Reisebeginn für solche Buchungen, bei denen der Reisepreis pro Vollzahler 200 EUR/250 SFR nicht überschreitet. Beträgt dagegen der Reisepreis pro Vollzahler mehr als 200 EUR/250 SFR und liegen zwischen Buchung und Reisebeginn mehr als 44 Kalendertage, wird mit Zugang der Buchungsbestätigung (bei Pauschalreise und Kreuzfahrt jeweils inklusive Sicherungsschein) eine Anzahlung in Höhe von 40% des Reisepreises zur Zahlung fällig, der Restreisepreis ist 30 Kalendertage vor Reisebeginn zur Verfügung zu stellen. Die Ausgabe der Reiseunterlagen erfolgt bei Teilzahlung, sobald Anzahlung und Restreisepreis vollständig eingegangen sind.

    4. Voraussetzung für die Ausgabe der Reiseunterlagen wie auch für die Erbringung aller gebuchten Leistungen ist die vollständige Bezahlung des Gesamtrechnungsbetrages.

    5. Bei Buchung einer Pauschalreise oder einer Kreuzfahrt wird pro Buchungsvorgang einmalig ein Transaktionsentgelt von 15 EUR/19 SFR erhoben, bei Buchung von Einzelreiseleistungen wie z.B. Nur-Flug pro Buchungsvorgang einmalig ein Transaktionsentgelt von 8 EUR/10 SFR. Bei Bezahlung per Lastschrift erfolgt bei Pauschalreisen und Kreuzfahrten eine Rabattierung des Reisepreises um 15 EUR/19 SFR, bei Einzelreiseleistungen um 8 EUR/10 SFR.

    6. Werden fällige Zahlungen auch auf Mahnung mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig geleistet, ist der jeweilige Reiseleistungserbringer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Folgen des Rücktritts bestimmen sich bei Pauschalreisen, Kreuzfahrten und Hotelbuchungen nach den Stornoregelungen in den Allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter (s. dort Ziffer 5. c. und 5.d.) - bei allen anderen Reiseleistungen nach den jeweiligen Stornoregelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungserbringers.

    7. Wird bei Buchung eine Bezahlung im Wege der Abbuchung von einem Konto oder im Wege der Belastung einer Kreditkarte angeboten, beinhaltet die Bekanntgabe der Bank- oder Kartendaten die Einwilligung zum Einzug der vereinbarten Zahlbeträge. Fremde Bankkonten bzw. fremde Kreditkarten werden nur nach vorheriger schriftlicher oder in Ausnahmefällen (fern-) mündlicher Einwilligung des jeweiligen Konto- bzw. Karteninhabers akzeptiert.

    8. Endet ein bei Buchung vereinbarter Zahlungseinzug aufgrund Verschuldens des Konto- oder Zahlkarteninhabers in einer Rückbelastung, werden die damit einhergehenden Zusatzkosten weiterbelastet. Hierzu zählen insbesondere die seitens Bank bzw. Kreditkartenunternehmen in Rechnung gestellten Gebühren sowie weitere 10 EUR/15 SFR pro Rückbelastung zur Deckung des damit jeweils bei L'TUR verursachten Zusatzaufwandes (Mahnpauschale). Eine Mahnpauschale wird weiter erhoben, wenn im Falle einer vereinbarten Bezahlung per Überweisung fällige Zahlungen ausbleiben und Mahnmaßnahmen erforderlich werden.

    9. Erfolgt die Buchung über die Webseite von TUI Austria, deren Reisebüros oder kooperierenden Vertriebspartner, gelten für die Abwicklung der Bezahlung anstelle voranstehender Regelungen Nr. 2.a) - h) die Zahlungsbedingungen der jeweiligen Vertriebsstelle, die den Buchungsauftrag entgegennimmt und bearbeitet.

  3. Rücktritt und andere Änderungen nach Buchung

    1. Rücktritt: Der Rücktritt kann durch Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten (z.B. Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen) erfolgen. Die Höhe der Rücktrittsentschädigung hängt ab von gebuchter Reiseleistung und Zeitpunkt des Zugangs der Stornoerklärung.

    2. Stornogebühren der Veranstalter von Pauschalreisen oder Hotelaufenthalten:
      Bei Stornierung bis zum 31. Tag vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises
      Bei Stornierung ab dem 30. Tag vor Reiseantritt: 65% des Reisepreises
      Bei Stornierung ab dem 15. Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises
      Bei Stornierung ab dem 7. Tag vor Reiseantritt: 85% des Reisepreises
      Bei Stornierung ab dem 3. Tag vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises
      Der Reisende ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen, der Veranstalter ist berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittschaden geltend zu machen.

    3. Stornogebühren der Veranstalter von Kreuzfahrten oder Pauschalreisen inklusive Kreuzfahrt:
      Bei Stornierung bis zum 31. Tag vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises
      Bei Stornierung ab dem 30. Tag vor Reiseantritt: 65% des Reisepreises
      Bei Stornierung ab dem 15. Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises
      Bei Stornierung ab dem  7. Tag vor Reiseantritt: 85% des Reisepreises
      Bei Stornierung ab dem  3. Tag vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises
      Der Reisende ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen - der Veranstalter ist berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittschaden geltend zu machen.

    4. Stornogebühren bei Nur-Flügen, Mietwagen und anderen Einzel-/Zusatzreiseleistungen:
      Zuzüglich der Gebühren des jeweiligen Reiseleistungserbringers 30 EUR/45 SFR pro betroffener Reiseleistung und pro betroffenem Reiseteilnehmer zur Abgeltung des eigenen Zusatzaufwandes.

    5. Andere Änderungen nach Buchung:
      Für Umbuchungen auf Ersatzreisende oder andere Änderungen stellt L'TUR zusätzlich zu den Gebühren des jeweiligen Reiseleistungserbringers eine Bearbeitungsgebühr von 30 EUR/45 SFR pro Änderung und pro betroffenem Reiseteilnehmer in Rechnung.

  4. Wichtige Hinweise zu Flugreisen

    1. Die persönlichen Angaben in Ihren Flugunterlagen und Ihrer Buchungsbestätigung müssen mit den Angaben in Ihrem Ausweis übereinstimmen. Ein Beförderungsanspruch besteht nur für die bestätigten Flüge. Die Umbuchung einer Flugreise auf andere Flüge ist durch Rücktritt von der gebuchten Reise und anschließender Buchung der gewünschten Ersatzflugreise möglich, hierbei fallen Stornogebühren für ursprüngliche Flugreise und Zahlbetrag für Ersatzflugreise an.

    2. Die Check-In Zeiten variieren - konkrete Zeiten erfahren Sie unter der Service-Telefonnummer oder auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft. Meist beginnt der Check-In ca. 120 Minuten vor Abflug und sollte sich der Fluggast spätestens 90 Minuten vor Abflug am Schalter einfinden. Besonders bei außereuropäischen Flugzielen beginnt der Check-In jedoch teilweise erheblich früher und schließt der Schalter nicht selten bereits 120 Minuten vor Abflug. Bitte beachten Sie: Verspätetes Erscheinen gilt als Nichterscheinen ("no show"). Wird der Hinflug nicht wahrgenommen, zieht dies vielfach eine Stornierung des Rückfluges nach sich. Gleiches gilt bei Unterlassen einer von einigen Fluggesellschaften geforderten Bestätigung des Rückfluges. Bei Nichtinanspruchnahme von Flügen behalten Fluggesellschaften regelmäßig den Flugpreis in voller Höhe ein. Auf Wunsch führt L'TUR jedoch gerne gegen eine Bearbeitungsgebühr von 30 EUR/45 SFR eine Erstattung nicht angefallener Steuern und Flughafengebühren für Sie durch.

    3. Die Gepäckbeförderungsbedingungen variieren je nach Fluggesellschaft, Flugstrecke und Flugtarif. Näheres zu zulässigem Reise- und Handgepäck, Sonder- und Übergepäck, Anmeldepflicht und anderem Wissenswertem rund um das Thema Gepäckbeförderung erfahren Sie auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft oder der Service-Hotline der befördernden Fluggesellschaft. Generell gilt: Medikamente, Schlüssel, wichtige Dokumente und Wertgegenstände gehören ins Handgepäck. Verstöße hiergegen können im Schadensfall zu einem Haftungsausschluss von Fluggesellschaft und Reiseveranstalter führen.

    4. Gepäckschaden und Gepäckverlust sind unverzüglich der befördernden Fluggesellschaft selbst oder deren Abfertigungsagent am Zielflughafen zu melden und als Nachweis hierüber ein Schadensprotokoll (P.I.R.) aufzunehmen. Bei Gepäckschäden/-verlust ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Berechtigte nicht unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei internationalen Reisen jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks, schriftlich Anzeige an den Luftfrachtführer erstattet. Das Gleiche gilt für die verspätete Auslieferung von Gepäck mit der Maßgabe, dass diese Anzeige unverzüglich, jedenfalls aber spätestens 21 Tage nach Andienung des Gepäcks, zu erstatten ist. Die Anzeige bedarf der Schriftform und muss innerhalb der vorgenannten Fristen abgesandt werden.

    5. Die Altersgrenzen bzw. der Zeitpunkt, wann eine Person als Kleinkind oder Kind eingestuft wird, sind von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich. Informieren Sie sich daher bitte bei der Fluggesellschaft direkt oder bei ihrer Buchungsstelle über die für Sie geltenden Bestimmungen. Meist gilt: Kleinkinder werden frühestens ab einem Alter von 6 Wochen befördert und reisen auf dem Schoß ihrer Erziehungsberechtigten. Sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und Freigepäck - es sei denn, es liegt eine eigene, nicht ermäßigte Buchung vor. Ab einem Alter von 2 Jahren belegen Kinder einen eigenen Sitz. Kinder unter 14 Jahren werden nur in Begleitung einer Person von mindestens 16 Jahren befördert, die die Verantwortung für sie übernimmt. Kinder und Jugendliche jünger als 16 Jahre werden weiter nur befördert, wenn die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. In Spanien und Frankreich müssen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein ausgefülltes Autorisierungsformular ihrer Erziehungsberechtigten vorweisen, um ihren Heimatstaat zu verlassen. Es ist Sache des Fluggastes, die erforderlichen Unterlagen mitzuführen.

    6. L'TUR unterrichtet bei Buchung gemäß der EU-VO Nr. 2111/05 über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s). Erfolgt nach Buchung ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens, wird dieser den hiervon betroffenen Reisenden umgehend nach Bekanntwerden mitgeteilt. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, kann unter http://ec.europa.eu eingesehen werden.

    7. Die Beförderungsbedingungen für Schwangere variieren von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft. Informieren Sie sich deshalb bitte direkt bei der jeweils befördernden Fluggesellschaft. Meist wird eine Luftbeförderung ab der 28. Schwangerschaftswoche abgelehnt.

  5. Wichtige Hinweise zu Nur-Hotel-Angeboten sowie Hotel Check-In/Check-Out

    1. Die Preise für Nur-Hotel-Angebote in den Reiseländern Tunesien, Marokko, Ägypten, Türkei und Griechenland sind ausschließlich gültig für Reisende, die in Deutschland, der Schweiz, Österreich, Frankreich, Niederlande oder Polen wohnhaft sind und ihre Flugreise aus einem dieser Länder antreten. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann dies vor Ort Nachzahlungsforderungen seitens des Hotels nach sich ziehen oder dazu führen, dass die Buchung nicht akzeptiert wird.

    2. Das gebuchte Hotelzimmer steht am Ankunftstag erst ab der offiziellen Check-In-Zeit des jeweiligen Hotels (meist 14:00 Uhr Ortszeit) zur Verfügung. Am Abreisetag ist die offizielle Check-Out-Zeit des jeweiligen Hotels (meist 10:00 Uhr Ortszeit) zu beachten, bei planmäßigen Rückflügen nach Mitternacht und vor 03:00 Uhr morgens Ortszeit die offizielle Check-Out-Zeit des Hotels am Vortag der Abreise. Früh-Check-In bzw. Spät-Check-Out können je nach Verfügbarkeit und gegen einen Aufpreise über unsere Buchungstellen hinzugebucht werden.

  6. Wichtiger Hinweis zu Kreuzfahrten

    Da Kreuzfahrtschiffe regelmäßig nicht über entsprechende medizinische Einrichtungen für Geburten verfügen, wird eine Einschiffung schwangerer Reisender häufig von der Vorlage einer ärztlichen Reisefähigkeitsbestätigung abhängig gemacht und ungeachtet einer solchen Bestätigung eine Beförderung von Schwangeren ab der 23. Schwangerschaftswoche abgelehnt. Die ärztliche Reisefähigkeitsbestätigung sollte bei Reisebeginn nicht älter als eine Woche sein und in englischer Sprache verfasst sein.

  7. Impf- und Einreisebestimmungen

    Der Reisende ist grundsätzlich selbst für die Einhaltung sämtlicher Reiseformalitäten einschließlich der Beschaffung der erforderlichen Einreisedokumente verantwortlich. Bei einer telefonischen Buchung erhalten Sie durch unsere Mitarbeiter Hinweise zu Impf- und Einreisebestimmungen.

  8. Datenverwendung und Datenschutz

    1. L'TUR erhebt und verwendet Ihre Daten gemäß den datenschutzechtlichen Bestimmungen zu Verkauf, Vermittlung und Durchführung von Reisen und damit verbundenen Leistungen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Datenerhebung und Verwendung zu Zwecken der Werbung und Marktforschung erfolgt nur nach Ihrer zuvor erklärten ausdrücklichen Einwilligung. Näheres finden Sie in unserer vollständigen Datenschutzerklärung auf www.ltur.com/Datenschutz

    2. Zum Zwecke der Bonitätsprüfung und nur soweit gesetzlich zulässig holen wir ggf. eine Bonitätsauskunft ein - in Deutschland bei Creditreform Boniversum GmbH (Hellersbergstraße 11, D-41460 Neuss) sowie SCHUFA Holding AG (Kormoranweg 5, D-65201 Wiesbaden), in Österreich bei Deltavista GmbH (Diefenbachgasse 35, A-1150 Wien). Hierzu übermitteln wir die zu einer Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten an die oben genannten Auskunfteien und verwenden die erhaltenen Informationen für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung und Durchführung des Vertragsverhältnisses. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte (Score-Werte) beinhalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren berechnet werden und in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Ihre schutzwürdigen Belange werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

  9. Reiseversicherung

    Der Abschluss einer Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherung wird dringend empfohlen. Unser Buchungspersonal berät Sie gerne über entsprechende Produkte der HanseMerkur Reiseversicherung AG.

  10. Anwendbares Recht

    Es gilt deutsches Recht.

  11. Schlussbestimmung

    Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages als solchem bleibt unberührt.